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BGH, 15.12.1982 - IVa ZR 32/81 |
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Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung vollen Versicherungsschutzes für die Haftpflichtschäden aus einem Verkehrsunfall - Zulässigkeit der Verweigerung des Versicherungsschutzes wegen Verletzung der Aufklärungspflichten durch den Versicherungsnehmer - Verletzung ...
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- BGH, 15.12.1982 - IVa ZR 33/81
Anspruch auf Versicherungsschutz aus einer Haftpflichtversicherung - Ersatz von …
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - IVa ZR 32/81
Soweit das Berufungsgericht eine Verletzung der dem Kläger als mitversichertem Fahrer gemäß § 3 Abs. 1 i.V. mit § 7 Nr. 1 Abs. 2 Satz 3 AKB obliegende Aufklärungspflicht darin erblickt hat, daß er eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls nicht veranlaßt hat, wird auf die Ausführungen unter 11, 1 des gleichzeitig verkündeten Urteils in dem Rechtsstreit des Kraftfahrzeughalters O. gegen die Beklagte (IVa ZR 33/81) verwiesen.Wie in dem bereits erwähnten gleichzeitig verkündeten Urteil des Senats in der Sache IVa ZR 33/81 unter II 3 näher ausgeführt wurde, ist das Berufungsgericht in revisionsrechtlich unangreifbarer Weise davon ausgegangen, es sei bei dem vorliegenden Sachverhalt nicht erwiesen, daß die falschen Angaben über die Person des Fahrers eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufklärungspflicht darstellten.